1. Schwendier Gemeinde-Crosslauf

Der Schwendier Gemeinde-Crosslauf wird im Rahmen des Sportwochenendes der Abteilung Fußball am 28.07.2019 veranstaltet.

Der Rundkurs mit teils anspruchsvollen Abschnitten findet auf 3/5 asphaltierten Wegen und 2/5 Waldwegen statt. Die Strecke beginnt und endet auf der Mittellinie des Hauptspielfeldes der Sportfreunde Schwendi.

Link zur Strecke

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Flyer herunterladen

Einverständniserklärung U18 Hauptlauf herunterladen

Veranstaltungsüberblick

Termin
28. Juli 2019

Veranstalter
Sportfreunde Schwendi Abteilung Fußball
Bei Fragen, Wünschen, Anregungen Mail an Gemeindelauf-Schwendi@web.de

Veranstaltungsort
Start/Zielbereich Sportgelände Schwendi
Adresse: Hauptstraße 66, 88477 Schwendi

Startzeiten
10:00 Uhr Hauptlauf über ca. 10 km
10:10 Uhr Hobbylauf über ca. 5 km
10:15 Uhr Nordic- / Walking über ca. 5 km
11:30 Uhr Kinderlauf über ca. 400 Meter (6 bis 12 Jahre)

Siegerehrung
Direkt im Anschluss nach der Auswertung.

Die genaue Zeit wird am Tag der Veranstaltung bekanntgegeben.
Die drei Erstplatzierten Frauen und Männer je Lauf erhalten Sachpreise.

Startnummernausgabe
Bei der Anmeldung am Sportheim frühestens ab 08:30 Uhr bis spätestens 30 Minuten vor Start.

Informationen zum Rennverlauf und den Strecken

Kinderlauf 400 m
Der Kinderlauf findet auf dem Hauptspielfeld statt.

Hobbylauf ca. 5 km
Nordic- / Walking ca. 5 km
Die Laufstrecke ist ein Rundkurs und besteht zu 3/5 aus asphaltierten Wegen und zu 2/5 aus Waldwegen. Die Strecke mit teils anspruchsvollen Abschnitten beginnt und endet auf der Mittellinie des Hauptspielfeldes.

Hauptlauf ca. 10 km
Der Hauptlauf ist ein Rundkurs und findet zu 3/5 auf asphaltierten Wegen und zu 2/5 auf Waldwegen statt. Die Strecke mit teils anspruchsvollen Abschnitten beginnt und endet auf der Mittellinie des Hauptspielfeldes. Beim Hauptlauf muss der Rundkurs zweimal gelaufen werden.

Link zur Strecke

Essen, Trinken und Gesundheit

Verpflegung
Alle Teilnehmer erhalten kostenlos Obst und Mineralgetränke im Ziel. Die weitere Bewirtung erfolgt im Sportheim Schwendi.
Beim Hauptlauf gibt es einen Versorgungsstand mit Wasser bei ca. Kilometer 5.

DRK, Erste Hilfe
Am Sportplatz befindet sich das DRK. Jeder Teilnehmer, der einen Unfall bemerkt, ist verpflichtet diesen beim nächsten Streckenposten oder bei einem Helfer des DRK zu melden.

Duschen/Umkleiden
Es stehen Umkleidekabinen mit Duschen zur Verfügung.

Parken
Direkt am Sportgelände stehen Parkplätze zur Verfügung.

Anmeldung

Anmeldung Kinderlauf
Jahrgang 2007 – 2013 (keine Anmeldung notwendig)

Anmeldung Hauptlauf, Hobbylauf, Nodric- / Walking
Voranmeldungen bis 25.07.2019 online hier oder per Mail an Gemeindelauf-Schwendi@web.de

Bitte geben Sie bei der Anmeldung folgende Informationen an:

  • Vor-/Nachname
  • Jahrgang
  • Geschlecht
  • Verein
  • Teilnahme an welchem Lauf

Anmeldung für U18 am Hauptlauf ist nur am Renntag gegen Vorlage der Einverständniserklärung möglich.
Hierbei wird keine Nachmeldegebühr erhoben.

Startgebühren
Hauptlauf, Hobbylauf, Nordic- / Walking
jeweils 5,- €  (pro Anmeldung ist ein Getränkegutschein inklusive)

Die Startgebühr muss bei der Anmeldung am Renntag entrichtet werden.

Nachmeldung
Nachmeldungen sind am Renntag ab 08:30 Uhr bis 30 Minuten vor Start möglich. Dabei wird eine zusätzliche Nachmeldegebühr von 2,- € erhoben.

Einzelwertungen
Die drei Erstplatzierten jedes Laufes und Geschlechts bekommen einen Sachpreis.

Ergebnislisten
Ergebnislisten werden nach dem Wettkampf ausgehängt und sind im Internet einsehbar unter www.sf-schwendi.de/fussball/Sportwochenende/Gemeindelauf/Ergebnislisten

Zeitnahme
Beim Haupt- und Hobbylauf erfolgt eine Zeitnahme.

Nordic- / Walking wird eine Zieleinlaufliste erstellt – ohne Zeitnahme.
Der Bambinilauf findet ohne Zeitnahme statt.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können alle, die angemeldet sind, die Teilnahmegebühr erstattet und die Teilnahmebedingungen akzeptiert haben. Minderjährige benötigen für den Hauptlauf die schriftliche Einverständniserklärung (liegt am Veranstaltungstag aus) eines Erziehungsberechtigten. Eine Lizenz oder Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

Ausfall/Abbruch/Nichtteilnahme
Der Veranstalter kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsgründen abbrechen oder absagen. Der Teilnehmer hat dabei keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Kosten, wie Anreise- oder Hotelkosten. Startgeld und Nachmeldegebühren sind generell, auch bei Abmeldung oder Nichtteilnahme des/der Sportler zu zahlen, unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme.

Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer bestätigt ausdrücklich die Richtigkeit aller von ihm angegebenen Daten und versichert, seine Startnummer an keine andere Person weiterzugeben. Den Anweisungen der Polizei, des Veranstalters, dessen Personal und der Hilfskräfte ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich Änderungen oder die Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Auflagen vor. Geleistete Startgebühren werden im Falle der Absage nicht erstattet.

Haftung und Datenschutz

Haftung
Mit seiner Meldung und Teilnahme am 1. Schwendier Gemeindecrosslaufes erkennt der Teilnehmer, die in dieser Ausschreibung genannten Bedingungen und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art, die nicht im Rahmen der Veranstalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind, an. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die vom Teilnehmer, seinen Angehörigen oder Begleitern im Rahmen der Veranstaltung mitgeführten Gegenständen und Wertsachen. Der Teilnehmer verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen den Veranstalter, für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung der Rückgriffsansprüche gegen den Veranstalter und dessen Mitarbeiter oder Beauftragte, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters vor oder der Haftungsgrund beruhe auf Verletzung verkehrswesentlicher Pflichten.

Der Teilnehmer erklärt, dass er gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand hat. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass er aus dem Wettkampf genommen wird, wenn er Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.

Verzichtserklärung Foto, Filmaufnahmen, Interviews
Der Teilnehmer erklärt sich außerdem einverstanden, dass in der Meldung personenbezogene Daten für die Zeitnahme, die Platzierung, sowie die Erstellung von Starter- und Ergebnisliste erfasst und weitergegeben, sowie die im Zusammenhang mit dem Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen und auf der Webseite ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden können.

Datenschutzerklärung
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten personenbezogenen Daten maschinell gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen und sie in der Teilnehmer- und Ergebnisliste im Internet und in Zeitungen veröffentlicht werden dürfen. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am 1. Schwendier Gemeindecrosslaufes willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnanschrift, ggf. Verein, E-Mail- Adresse, Telefonnummer) durch den Veranstalter für die Organisation einschließlich der medizinischen Betreuung und Abwicklung der Veranstaltung ein (§§ 4 a, 28 BundesdatenschutzG). Eine Weitergabe, der im Rahmen dieser Veranstaltung angegebenen personenbezogenen Daten, an Dritte findet nicht statt.

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